Bringst du deinen Hund nach Finnland oder Skandinavien?
Was du vor und während der Reise nach Finnland oder Skandinavien mit deinem Vierbeiner beachten musst
Reisen mit dem Campervan, Wohnmobil oder dem Auto erfreut sich seit der Pandemie grosser Beliebtheit. Wer mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs ist, hat vielfach auch die Möglichkeit, den geliebten Hund in den Urlaub mitzunehmen.
Nordeuropa ist ein populäres Ziel geworden, auch für Hundebesitzer. Finnland und auch die skandinavischen Länder sind sehr hunde- und haustierfreundlich, was die Reise mit Vierbeinern attraktiv und unbeschwert macht.
Für die Einreise sowie das Verhalten vor Ort gibt es ein paar Bestimmungen zu beachten. Da ich selber gerne reise und mein adoptierter Schlittenhund Hippu immer dabei ist, habe ich nachfolgend die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Generelle Regelungen
Generell gelten in der Europäischen Union die tiergesundheitlichen Bestimmungen der EU. Für einige Länder gibt es jedoch Ausnahmen.
Meine Angaben beziehen sich immer auf Hunde, die aus der Schweiz, Österreich oder Deutschland nach Nordeuropa reisen. Oder auf dem umgekehrten Weg aus Finnland / Schweden / Norwegen in ein EU-Land oder in die Schweiz.
Einreise mit dem Hund nach Deutschland
Um einen Hund aus einem EU-Staat, der Schweiz oder aus Norwegen mitzubringen, müssen folgende Bestimmungen eingehalten werden:
- das Tier muss mit einer Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet sein – für Tiere, die nach dem 03. Juli gekennzeichnet werden, ist der Mikrochip verpflichtend
- EU Heimtierausweis oder Veterinärbescheinigung mit eingetragener Chipnummer / Tätowierung
- gültige Tollwutschutzimpfung
- Impfpapiere
- Begleitung der Tiere durch den Besitzer oder der von diesem schriftlich ermächtigten Person. Es muss die schriftliche Erklärung mitführt werden, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf bzw. Besitzerwechsel dient.
Mehr Informationen gibt es auf der Webseite der deutschen Zolldienststelle unter: www.zoll.de
Einreise mit dem Hund nach Dänemark
Für die Einreise nach Dänemark gelten dieselben Regeln wie für die Einreise nach Deutschland:
- Hund muss gechipt oder tätowiert sein
- Hund braucht einen EU-Heimtierausweis
- Hund braucht eine gültige Tollwutimpfung
Die Tollwutimpfung bzw. Nachimpfung darf nicht älter als die Tätowierung / das Einsetzen des Chips sein. Eine neue Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt werden. Die Dauer des Impfschutzes richtet sich nach den Anweisungen der Impfstoffproduzenten.
Alle Informationen zur Einreise mit Hunden nach Dänemark gibt es auf der Webseite vom dänischen Aussenministerium: https://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/reisen-mit-tieren
Achtung, einige Hunderassen dürfen nicht nach Dänemark eingeführt werden. Die Liste findet sich hier:
https://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/reisen-mit-tieren/reisen-mit-hunden
In Wäldern besteht ganzjährige Leinenpflicht. An Stränden muss der Hund zwischen dem 1. April bis 30. September immer an der Leine geführt werden. Hunde dürfen nicht in Restaurants mitgenommen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Blindenhunde.
Einreise mit dem Hund nach Schweden
Für die Einreise nach Schweden gelten dieselben Regeln wie für die restlichen EU-Staaten:
- Hund muss gechipt oder tätowiert sein
- Hund braucht einen EU-Heimtierausweis
- Hund braucht eine gültige Tollwutimpfung
Zusätzlich dazu muss der Hund vor Einreise online angemeldet werden. Man erhält dann innerhalb einer Stunde eine Bestätigungsemail: https://privattjanster-djuranmalan.tullverket.se/anmalan/en/djur
Auch in Schweden herrscht grundsätzlich in allen öffentlichen Bereichen Leinenpflicht. Zwischen dem 01. März und dem 20. August muss der Hund überall (Wald, Feldwege, Wiesen etc.) an der Leine gehalten werden. Außerhalb dieser Zeit darf sich der Vierbeiner dort frei bewegen, sofern er gut erzogen und unter Kontrolle ist. An Stränden sind Hunde oft verboten. Es gibt aber auch Bereiche, die extra für Hunde ausgelegt sind.
Auch in Schweden ist es verboten, Hunde in Restaurants und Cafés mitzunehmen. Auf den Terrassen sind Vierbeiner aber oft willkommen.
Einreise mit dem Hund nach Finnland
Finnland hat strengere Massnahmen, was das Mitbringen von Hunden anbelangt. In Finnland gibt es seit den 60er Jahren keinen Fuchsbandwurm und das soll auch weiterhin so bleiben.
Hier die Bestimmungen:
- Hund muss gechipt oder tätowiert sein – tätowierte Hunde müssen den schriftlichen Nachweis erbringen, dass das Tattoo vor dem 03. Juli 2011 gemacht wurde. Nach dem 03. Juli 2011 gekennzeichnete Tiere benötigen den Mirkochip.
- Hund braucht einen EU-Heimtierausweis – Hunde aus Norwegen oder aus der Schweiz benötigen einen Drittländer-Ausweis
- Hund braucht eine gültige Tollwutimpfung, die im Pass eingetragen ist
- Fuchsbandwurm “anti-echinococcus” Kur wird benötigt, wenn man über Schweden nach Finnland einreist
Alternativ kann die 28-Tage-Regel angewendet werden, wenn der Hund aus einem EU-Land, Norwegen oder der Schweiz stammt. Das Tier muss mindestens zweimal vor der Reise in einem Abstand von höchstens 28 Tagen in einem EU-Land, Norwegen oder der Schweiz behandelt werden. Die Behandlung ist ab der zweiten Dosis 28 Tage lang gültig.
Wird der Abstand von 28 Tagen überschritten, muss die Behandlungsserie neu begonnen werden.
Im Heimtierausweis eines Tieres, das das 28-Tage-Programm durchläuft, muss dies auf der Seite mit der Echinokokken-Behandlung auf Finnisch oder Schwedisch sowie auf Englisch vermerkt sein. Die Kennzeichnung des 28-Tage-Programms im Heimtierausweis erfolgt seit Anfang 2012. Wenn die Seiten des Passes voll sind, erhält der Hund einen neuen Pass. Sowohl der alte als auch der neue Pass sollten bei Reisen mit dem Hund mitgeführt werden.
Für Hunde, die direkt aus Norwegen, Irland oder Malta nach Finnland einreisen, ist keine Anti-Echinokokken-Behandlung erforderlich. Mehr Informationen dazu auf der Webseite von Ruokavirasto.
Regeln für Hunde in Finnland
Nach dem Gesetz über die öffentliche Ordnung müssen Hunde in städtischen Gebieten immer an der Leine geführt werden.
Vom 1. März bis zum 19. August tritt das Jagdgesetz in Kraft, in welchem Hunde überall an der Leine geführt werden müssen. Im eigenen Hof oder Garten sowie in eingezäunten Hundeparks können Hunde unangeleint gehalten werden.
In allen Nationalparks und Naturreservaten herrscht absolute Leinenpflicht. In strikten Naturschutzzonen kann das Mitführen des Hundes untersagt sein – dazu bitte die örtlichen Gegebenheiten prüfen.
Hundeparks in Finnland - Koirapuisto
In Finnland gibt es viele Hundeparks. Diese eingezäunten Begegnungszonen ermöglichen es den Hunden sich frei zu bewegen und mit anderen Hunden herumzutollen. Die Hundeparks findet man in grösseren Städten auf Google Maps mit der Bezeichnung “Koirapuisto”.
Für die Hundeparks gilt:
- kranke Hunde bitte von den Hundeparks fernhalten
- läuffige Hündinnen bitte nicht in den Hundepark bringen
In vielen Hundeparks gibt es einen Trinknapf und an heissen Tagen wird es geschätzt, wenn frisches Wasser mitgebracht wird.
Hundefreundliche Einrichtungen in Finnland
Finnland gilt als sehr hundefreundliches Land.
Vielerorts sind Hunde auf den Terrassen der Restaurants, Cafes und Bars zugelassen. Es gibt viele Hotels und andere Unterkünfte, die Hunde erlauben.
Bei uns in Lappland darf man den Hund in viele Restaurants und Pubs mitnehmen.
Eine gute Übersicht über alle Leistungen für Hunde bietet die Webseite: https://tassutkartalla.fi/
Leider gibt es die Webseite bis anhin nur auf Finnisch. Für die Restaurants empfehle ich unbedingt auch auf der Webseite des Restaurants selber nachzuschauen, bevor man sich mit seinem Liebling dorthin begibt.
Einreise mit dem Hund nach Norwegen
Diese Bestimmungen gelten lediglich für Norwegen, nicht für Spitzbergen!
- Hund muss gechipt oder tätowiert sein – tätowierte Hunde müssen den schriftlichen Nachweis erbringen, dass das Tattoo vor dem 03. Juli 2011 gemacht wurde. Nach dem 03. Juli 2011 gekennzeichnete Tiere benötigen den Mirkochip.
- Hund braucht einen EU-Heimtierausweis – Hunde aus der Schweiz benötigen einen Drittländer-Ausweis
- Hund braucht eine gültige Tollwutimpfung, die im Pass eingetragen ist
- Fuchsbandwurm “anti-echinococcus” Kur wird benötigt
Für Hunde, die direkt aus Finnland, Malta, Irland oder Nordirland einreisen, wird keine Fuchsbandwurm-Kur benötigt.
Informationen zur Einreise mit Hunden gibt’s auf der Webseite von Mattilsynet: https://www.mattilsynet.no/language/english/animals/travelling_with_pets/travelling_with_dogs_cats_and_ferrets_from_eucountries_to_norway.23686
Hallo guten Tag und morgen guten Rutsch,
ich kaufe im April ein WOMO und bin dann mit Hund auf völlig unbestimmte Zeit in Europa unterwegs.
Verstehe ich das richtig, wenn ich z.B. über den Landweg nach Dänemark weiter nach Schweden und dann auch nach Norwegen unterwegs bin muss ich meinen Hund ( 28 Tage ) wieder bei einem Tierarzt in Norwegen Impfen lassen.
Gibt es weitere Vorschriften wenn ich die Grenzen mal Richtung Schweden und zurück kreuze?
freundliche Grüße
Michael Appelt
Hallo Michael,
Danke für deinen Kommentar. Für die Einreise nach Schweden musst du deinen Hund online anmelden und erhältst dann per Mail eine Bestätigung. Das kannst am selben Tag noch erledigen, meist kommt die Bestätigung innerhalb einer Stunde.
Wenn du von Schweden nach Norwegen reist, musst du deinen Hund in Schweden entwurmen lassen. Die Entwurmung muss für die Einreise nach Norwegen oder Finnland getätigt werden. Wenn du von Finnland oder Norwegen nach Schweden reist, musst du den Hund nicht mehr entwurmen. Und von Finnland nach Norwegen musst du den Hund auch nicht entwurmen. Es betrifft den Hund nur, wenn du Schweden passierst und danach nach Norwegen oder Finnland reisen willst.
Neue Infos… wenn man länger z.b in Finnland ist, muss der Hund alle 28 Tage entwurmt werden .. dieses wird im Heimtierausweis vermerkt.. z.b finnische Hunde werden im Jahr 13 x entwurmt
Solange finnische Hunde nicht die Grenze passieren, werden finnische Hunde nicht entwurmt. Ich weiss nocht woher du die Information hast, dass finnische Hunde 13x im Jahr entwurmt werden? Das stimmt so nicht.
Bitte schaut euch die Infos auf der offiziellen Webseite von Ruokavirasto an: https://www.ruokavirasto.fi/en
Dort findet ihr immer die aktualisierten Regeln. Wenn der Hund länger als 28 Tage in Finnland bleibt, ist vor Ablauf der 28 Tage eine weitere Entwurmung in Finnland nötig. Die gilt dann wiederum für 28 Tage usw.
Guten Tag
Können Sie mir sagen, was ein Drittländer- Ausweis ist, den ich für meinen Hund von der Schweiz nach Finnland und Norwegen benötige? Ist damit der Heimtierpass der Schweiz gemeint, oder brauche ich etwas zusätzliches?
Liebe Grüsse
Nicole Fischer
Hallo Nicole,
Informationen zum Drittländer Ausweis findest du auf der Webseite von Ruokavirasto:
https://www.ruokavirasto.fi/en/themes/import-and-export/eu-countries-norway-and-switzerland/animals/dogs-cats-and-ferrets/trade-of-dogs-cats-and-ferrets-from-eu-countries-to-finland-non-commercial-movement/
Dort findest du auch ein Beispiel hinterlegt, wie der Pass aussehen muss. Sonst beim Tierarzt nachfragen, die wissen das auch.
Guten Morgen. Toller Beitrag. Ich habe auch noch eine Frage. Wen ich von der Schweiz nach Finnland reise, entwurme ich meinen Hund beim Tierarzt und es wird dokumentiert. Wenn ich dann jedoch in Finnland bin und dann z.B nach Estland reisen möchte für 2 Tage, muss ich ihn dann für die Rückreise nach Finnland, erneut entwurmen?
Liebe Grüsse
Hallo Joy,
Danke für deine Frage.
Für die Einreise nach Finnland musst du deinen Hund 1-5 Tage vor Einreise nach Finnland entwurmen lassen. Wenn du innerhalb der fünf Tage nach Estland weiterreist und auch innerhalb der fünf Tage wieder zurück nach Finnland, dann reicht die einmalige Entwurmung.
Sonst würde ich dir die 28 Tage Regelung empfehlen. Du lässt deinen Hund in der Schweiz zweimal entwurmen bevor du nach Finnland reist, dann ist die Behandlung 28 Tage lang gültig, In diesen 28 Tagen kannst du so viel aus und nach Finnland reisen, wie du willst.
Ich hoffe dies hilft dir weiter. Viel Spass und eine gute Reise!